Folgende Unterlagen werden benötigt um einen Todesfall zu beurkunden:
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, Ablichtung vom Familienstammbuch der Eltern oder beglaubigte Ablichtung von Familienbuch (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch (bei Verheirateten und Verwitweten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- Aufenthaltsbescheinigung vom Wohnort
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die Urkunden im Original und mit Übersetzung sowie die Pässe vom Verstorbenen und Ehepartner
- Bei Spätaussiedler/Vertriebenen, Auszug vom Familienbuch, im Original und übersetzte Urkunden, Registrierschein, Namensnachweis über Namensänderung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz von beiden Partnern
Wer ist zur Anzeige berechtigt?
- die Angehörigen
- derjenige, in dessen Wohnung, bzw. Einrichtung oder Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist
Wen man sonst noch informieren sollte?
- Rentenversicherung und alle weitere Versicherungen
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
- Geldinstitute
- Vermieter
- Mitgliedschaften und Abos kündigen
- Vereine
- Telefon, GEZ
- Strom, Wasser, Gas